Verbot tierischer Arzneimittel im neuen deutschen homöopathischen Arzneibuch ab 1.8.2000 (15.Juni 2000)

Das Aus für einige homöopathische Arzneimittel???

Aktuelle Texte zur Arzneimittelgesetzgebung finden sich auf http://www.vkhd.de/.
 

PRESSEMITTEILUNG zum neuen Arzneimittelrecht

Gesetzesnovelle des Arzneimittelgesetzes zum 1. 8. 01 rechtskräftig - Homöopathieverbot!?
Wichtige homöopathische Arzneimittel drastisch eingeschränkt

München/Ulm, den 10. 8. 01 - Lebenswichtige homöopathische Arzneimittel werden in Zukunft nur noch in drastisch reduzierter Anzahl erhältlich sein. So will es die 10. Gesetzesnovelle des Arzneimittelgesetzes, die zum 1.8.2000 in Kraft trat und die wegen der Intervention der Verbände bereits um ein Jahr ausgesetzt wurde. Heilpraktiker, Ärzte und Arzneimittelhersteller laufen dagegen Sturm und fordern den uneingeschränkten Erhalt sämtlicher homöopathischer Arzneimittel in wirksamer Form. Die Gesetzesnovelle hat zur Folge, dass der Homöopathie zahlreiche wertvolle Arzneien aus dem Tierreich sowie Substanzen humanen Ursprungs verloren gehen, die besonders bei der Behandlung chronisch Kranker erfolgreich sind.

Nach dem neuen Gesetz muss bei allen homöopathischen Arzneien tierischen Ursprungs in der Ausgangssubstanz ab sofort Keim- und Virusfreiheit nachgewiesen werden. Diese Regelung erscheint im ersten Moment sinnvoll und ist vor dem Hintergrund der BSE-Krise nachvollziehbar, im Falle der homöopathischen Arzneimittel ist sie jedoch absurd und erweist sich bei homöopathischen Präparaten über einer gewissen Potenzstufe als überflüssig.

Bei homöopathischen Arzneien tierischen Ursprungs wie z. B. Bienengift (Apis) oder Austernschale (Calcium Carbonicum) kann der Nachweis der Freiheit von pathogenen Stoffen nicht erbracht werden, ohne die Substanz in ihrer Struktur und damit in ihrer Wirksamkeit zu zerstören.

Prof. Dr. med. Walter Köster, Professor für Homöopathie an der Universität von Sevilla und Studienleiter an der Universität Heidelberg, zu der neuen Regelung: "Nach dem neuen Arzneimittelrecht wird in den vorhandenen homöopathischen Arzneibestand eine herbe Lücke geschlagen. Von nun an kann es passieren, dass wir einem Schwerkranken nicht helfen können, weil seine Arznei zwar bekannt, aber in Deutschland nicht mehr erhältlich ist. Eine Katastrophe für jeden, der weiss, wie Klassische Homöopathie Kranke heilen kann, die sonst als unheilbar gelten."

"Hier entsteht der Eindruck, dass die Homöopathie einen politischen Preis zahlen muss", so Vera Gotsch-Rüdt, Vorstand des Verbandes Klassischer Homöopathen e.V. "Die sanfte Heilmethode ohne Nebenwirkungen, von deren Arzneien bisher nie eine Gefahr ausgegangen ist, wird Opfer übertriebener Umsetzungen europäischer Richtlinien seitens Ministerium und Behörden. Dabei zeigt der Blick auf Nachbarländer, dass es auch anders geht."

Derzeit wird vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anhand einer sogenannten Validierungsstudie geprüft, ob durch eine entsprechend hohe Verdünnung der Ausgangssubstanzen Keimfreihheit gegeben ist.

Carl Classen
Vorsitzender des VKHD
Tel.: 0721-46 32 35
e-mail: cc@vkhd.de
(ab 13. August)
Vera Gotsch-Rüdt
Vorstand VKHD
Tel.: 06261-67 00 88
e-mail:
VKHD
Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.
Thränstrasse 29
89077 Ulm
Tel. 0731-931404-0
www.vkhd.de

BKHD
Bund klassischer Homöopathen Deutschlands
Watzmannstr. 55 a
85551 Kirchheim
Tel.: 089-903 23 84
www.bkhd.de
Homöopathie-Forum e.V.
Organisation klassisch homöopathisch arbeitender Heilpraktiker
Grubmühlerfeldstraße 14 a + b
82131 Gauting
Tel.: 089-89 34 14-0
www.homoeopathie-forum.de

GVS George-Vithoulkas-Stiftung
Heimstraße 32 b
82131 Stockdorf
Tel.: 089-857 21 41
www.gvs.net
DGKH
Deutsche Gesellschaft für Klassische Homöopathie

Edelweißstraße 11
81541 München
Tel.: 089-62 00 13 05
www.dgkh-homoeopathie.de
Clemens von Bönninghausen
Gesellschaft für Homöopathik e.V
.
Am Knill 7 e
22147 Hamburg
Tel.: 040-645 47 95
www.cvb-gesellschaft.de

Nachtrag zum Arzneimittelrecht: (10.12.2001) Teilerfolge für Mittel tierischen Ursprungs

Mit dem 1. August dieses Jahres endete das einjährige Moratorium für die Maßgaben des Homöopathischen Arzneibuchs 2000 für homöopathische Mittel tierischen Ursprungs. Diese Frist nutzten die Hersteller unter anderem für eine 240 000 DM teure Validierungsstudie, die die Arzneimittelsicherheit durch die Herstellung belegen sollte. Vor allem wurde die Reduzierung von Viren durch ethanolischen oder glycerolischen Auszug aus der Ursubstanz und anschließende Standzeiten untersucht. Anfang September wurde die Validierungsstudie von der zuständigen Behörde anerkannt. Weiterhin wurde auch die grundsätzliche Übertragbarkeit von Ergebnissen innerhalb bestimmter Stoffgruppen anerkannt, so dass nicht jede tierische Substanz einzeln mit in diesem Falle extrem hohen Kosten untersucht werden muss.

Für die amtliche Risikobewertung kommen jedoch eine Reihe weiterer Faktoren zum Tragen, wie beispielsweise Literaturstudien, die Art des tierischen Materials und seine zertifizierte Herkunft. Daher sind abschließende Aussagen, welche Mittel tierischen Ursprungs weiterhin ohne homöopathiefremde sterilisierende Verfahren hergestellt werden dürfen, derzeit noch nicht möglich. Für den Großteil der gängigen Mittel scheint die Situation gerettet. Einschränkungen sind vor allem bei "kleinen" Mitteln zu erwarten; mehr dazu weiter unten.

Sehr erfreulich für uns ist, dass die Herstellerseite nun auch der Behörde gegenüber Bereitschaft signalisierte, im Falle problematischer Substanzen eventuell eher auf Tiefstpotenzen unter D8/C4 zu verzichten, als eine veränderte Herstellung in Kauf zu nehmen. Verglichen mit der Urtinktur, handelt es sich hier immerhin um einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor von 100 Millionen, der in kritischen Fällen geltend gemacht werden kann. Das ist keine Selbstverständlichkeit, da viele Hersteller im Bereich solcher Tiefstpotenzen durchaus nennenswerte Umsätze fahren und generelle Sonderregelungen für Hoch- potenzen aus unterschiedlichen Gründen national nicht durchsetzbar sind. Allerdings riskieren die Hersteller nicht zu unterschätzende Imageverluste, falls eine veränderte Herstellung nicht abgewendet werden kann. Mit Augenmaß für das Machbare hatte der VKHD darum diesen Weg vorgeschlagen. Seitens der Behörde war die beschriebene Einberechnung der Virusabreicherung durch Potenzierung von Anfang an möglich, wie Herr Dr. Keller, BfArM, bereits bei einer Sitzung am 28.07.2000 erläuterte.
Eines der gemeinsamen, von allen Seiten unterstützten, wichtigen Ziele ist es, der Entstehung eines grauen Marktes durch Arzneimittelbeschaffung beispielsweise via In-ternet vorzubeugen. Ein solcher wäre die unvermeidliche Folge nicht nachvollziehbarer Restriktionen. Das seriöse Ansehen der Homöopathie würde in diesem Falle ebenso leiden wie der beabsichtigte Verbraucherschutz durch Arzneimittelsicherheit.

Fazit: Wir haben einiges Land gewonnen, doch eine Reihe von Details sind noch zu klären. Für definitive Aussagen ist es zu früh. Unter anderem brauchen wir, zumindest formal, noch besondere Regelungen für diejenigen tierischen Ausgangsstoffe, die vor der Überführung in ethanolische Lösung zu verreiben sind. Denn die genannte Validierungsstudie geht von ethanolischer Extraktion der Ursubstanz aus. Betroffen sind beispielsweise Sepia sowie alle Q-Potenzen. Dennoch sind die weitaus größten Verluste im Arzneisortiment nicht mehr auf Grund mangelnder Möglichkeit eines Sicherheitsnachweises zu erwarten, sondern auf Grund von wirtschaftlichen Faktoren.

Die Zertifizierung der Ausgangsstoffe, die geforderten Studien, Registrierungskosten, zusätzlicher Verwaltungsaufwand und last not least die nunmehr vorgeschriebenen Beipackzettel samt dafür notwendiger Umverpackung verändern die Kalkulation der Hersteller. Deshalb werden, auch im Rahmen einer Mischkalkulation, solche Mittel, die nur geringe Umsätze erzielen, oftmals aus dem Angebot verschwinden oder sind bereits verschwunden. Diese Kosten treffen die kleinen Herstellerfirmen besonders hart. Dass viele Mittel aus wirtschaftlichen Gründen verschwinden, lässt den Rechtsweg, der uns gelegentlich vorgeschlagen wird, wenig aussichtsreich erscheinen. Am meisten erreichen konnten wir bislang durch informelle Kontakte sowie durch die Briefaktionen des letzten Jahres; mittelfristig muss zudem die Bildung eines besonderen europäischen Ausschusses für "nichtkonventionelle" Arzneimittel unterstützt und vorangetrieben werden.

Unbefriedigend sind für uns auch die Dosierungsangaben auf den neuen Beipackzetteln sowie der Arzthinweis. Eine entsprechende Patienteninfo haben wir im Internet (http://www.vkhd.de) zur Verfügung gestellt.

Wie steht es mit der Öffentlichkeitsarbeit? Die Presse zeigte auf eine von sechs Homöopathie-Organisationen unterstütze Meldung fast keine Resonanz. Wichtiger ist nunmehr die Darstellung der Homöopathie als wirksame, ungefährliche und sichere Methode. Auch sollten wir gut dokumentierte Kasuistiken sammeln zu Patienten, die mit "kleinen" Mitteln erfolgreich behandelt wurden.


Carl Classen
VKHD Vorstand
Kirchstr. 10
76229 Karlsruhe

Weiterer Nachtrag vom 19.7.2002: Arzneimittelgesetz: Q-Potenzen und humane Nosoden noch nicht vom Eis (19.07.2002)

Durch unsere Aktivitäten und die anderer Organisationen wurde für die Umsetzung der entsprechenden Vorschriften ein einjähriges Moratorium erreicht.
Der VKHD hat immer wieder darüber berichtet, dass die arzneimittelrechtlichen Grundlagen der Homöopathie gefährdet sind, indem inadäquate Vorschriften oder deren rigide Umsetzung zu einer denaturierenden Sterilbehandlung aller oder der meisten tierischen Ausgangsstoffe homöopathischer Arzneimittel führen. Durch unsere Aktivitäten und die anderer Organisationen wurde für die Umsetzung der entsprechenden Vorschriften ein einjähriges Moratorium erreicht.

Im Jahre 2001 (Moratorium) haben die Hersteller in Absprache mit dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Studie durchführen lassen, die gewährleisten soll, dass Arzneimittel aus tierischen Ausgangsstoffen die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen auch ohne Sterilbehandlung erfüllen können. Um den speziellen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Auszüge mittels Alkohol oder in einigen Fällen Glycerol hergestellt werden, um die Virusabreicherung nachzuweisen. Zudem werden die tierischen Materialien einer differenzierten Risikobewertung unterzogen, z. B. nach Herkunft, Lebens- bzw. Zuchtbedingungen und Zustand des Tieres. Nachdem die Hersteller bereits die Kosten von 125.000 EUR für diese Virusvalidierungstudie teilten, findet diese Zusammenarbeit nunmehr erfreulicherweise ihre Fortsetzung in der ebenfalls kostenaufwändigen Beschaffung entsprechend zertifizierter Ausgangsstoffe, wie uns Dr. Stock (HEEL/ BPI) mitteilte.
Dennoch haben wir aus verschiedenen Gründen weiterhin Sorge um die Homöopathie. Zum einen scheint die praktische Umsetzung des zwischen Behörde und Herstellern vereinbarten Vorgehens bei einigen Stoffen nicht so einfach zu sein und somit können Engpässe die Folge sein. Zudem hat bereits der vermehrte Kostenaufwand zu erheblichen Einbußen des Spektrums verfügbarer Arzneimittel geführt. Und drittens, darauf weisen wir bereits seit vielen Monaten hin, liegt in der Stärke des Vorgehens nach der Virusvalidierungstudie zugleich ihre Schwäche. Denn eine Virusabreicherung, d.h. die Verminderung der Anzahl hypothetisch angenommener Viren ist bei äthanolischen Lösungen bestens möglich, nicht jedoch bei Lactoseverreibung. Das heißt also, dass bei homöopathischen Arzneimitteln, die lege artis durch Verreibung (Trituration) in Milchzucker hergestellt werden, die Virusvalidierungsstudie und damit das zwischen Behörde und Herstellern vereinbarte Vorgehen nicht greift. Bisher hat sich gezeigt, dass der Nachweis einer Virenfreiheit für unbehandelte und nicht in Alkohol gelöste Ausgangsstoffe extrem teuer und aufwändig ist, da Viren labortechnisch nicht direkt darstellbar sind. Betroffen sind einerseits tierische Mittel wie Sepia, die nach homöopathischem Arzneibuch (HAB) aus getrocknetem Sepia-Sekret herzustellen sind, andererseits auch LM- oder Q-Potenzen, soweit es sich um Mittel tierischer Herkunft handelt. Wie sich auch am Beispiel von Carcinosin zeigt, das als Q-Potenz nicht mehr erhältlich ist, sind hier durchaus empfindliche Einschränkungen möglich. Obwohl die behördliche Zulassung ( " Registrierung " ) solcher Mittel im Prinzip möglich wäre, so hat bereits jetzt der Kostenaufwand viele Hersteller zu einer erheblichen Reduzierung ihrer Produktpalette gezwungen. Auch das Thema Sterilbehandlung ist für zu verreibende Ausgangsstoffe noch nicht aus der Welt geschaffen, also die Gefahr, dass nur noch denaturierte, für uns unzuverlässige Arzneimittel, erhältlich sind, immer noch gegeben. Zusätzliches Problem ist und zwar nicht nur bei LM/Q-Potenzen, die derzeit noch nicht auszuschließende Anwendung von Bluttransfusionsbestimmungen auf humane Nosoden (Stichwort: der kerngesunde Syphilinum-Spender " ). Auch wenn dies für die meisten Leser nicht notwendig ist, möchten wir hier nochmals betonen, dass die LM-/Q-Potenzen unter anderem bereits durch die im Herstellungsprozess ohnehin obligatorische Auflösung in 86%igem Ethanol nach der C3-Verreibung sowie durch den üblichen Verdünnungsgrad im Billiardenbereich sicher sind. Zudem gab es in der ganzen Geschichte der Homöopathie keinen einzigen Fall von Virusinfektion durch homöopathische Arzneimittel. Wir möchten die betreffenden Hersteller, die von uns dieser Tage nochmals angeschrieben wurden, wie auch Homöopathie-Organisationen aufrufen, der weiterhin bestehenden Gefährdung homöopathischer Arzneimittel ins Auge zu blicken und sich gemeinsam für allseits tragbare Lösungen einzusetzen. Unbedingtes Ziel muss der Erhalt homöopathischer Arzneien von der Qualität " lege artis hahnemanni " sein.

Carl Classen (VKHD-Vorsitzender)
Kirchstr. 10
76229 Karlsruhe

VKHD e.V.
Thränstr. 29
89077 Ulm
http://www.vkhd.de


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