Die "Teddybär"-Anlage - Neue Fakten, neue Fragen

Die "Teddybär"-Anlage - Neue Fakten, neue Fragen

-   Seit zwei Jahren besteht rund um den Flughafen Tempelhof eine militärische Schutzzone

-   Welchem Zweck dienen Längstwellenantennen wirklich?

von Grazyna Fosar und Franz Bludorf

Nach wie vor werden zahlreiche Menschen in verschiedenen Gegenden Deutschlands durch ein seltsames Brummsignal belästigt, für dessen Ursache bislang keine befriedigende Erklärung gefunden werden konnte. Nach neuesten Erkenntnissen hat sich im Raum Köln / Düsseldorf ein weiterer, bislang unbekannter Schwerpunkt ergeben. Damit ergibt sich mehr und mehr der Verdacht, daß es sich im Grunde um eine flächendeckende Belastung handelt.

Im Fall Berlin ist nach wie vor der Flughafen Tempelhof - genauer: eine mutmaßliche unterirdische Längstwellenantenne (ELF-Antenne) auf dem Gelände des Flughafens - "heißester" Kandidat als Verursacher der Brummsignale. Bekanntlich hat Verteidigungsminister Scharping in einem Schreiben an die SPD-Bundestagsabgeordnete Holzhüter die Emission von Längstwellen in Tempelhof eingeräumt, ohne allerdings genauer zu spezifizieren, wie und zu welchem Zweck diese Emission zustande kommt.

Gleichzeitig gibt es eine wachsende Anzahl von Brummton-Betroffenen, die sich den Ton, den die Autoren in Tempelhof aufzeichnen konnten, anhörten und als "das" Brummsignal identifizierten.

Damit ist - zumindest für diese Fälle - klar, daß es sich bei dem Brummsignal um ein elektromagnetisches Signal im Bereich zwischen 75 und 80 Hertz handeln muß (ein mechanisches Geräusch gleicher Frequenz wäre für jeden normal hörenden Menschen wahrnehmbar).

Warum ist Tempelhof ein "militärischer Schutzbereich"?

Jeder Anwohner des Flughafens Tempelhof weiß natürlich heute, daß die "Teddybär"-Radaranlage eine militärische Einrichtung ist, die der Luftraumüberwachung dient. Dies ist eine notwendige und wünschenswerte Aufgabe, die das Leben der Berliner schützt. Was jedoch nur wenig bekannt ist, ist die Tatsache, daß die Bundeswehr sich rund um den Flughafen weiträumig umfassende Sonderrechte einräumen ließ.

Seit mehr als zwei Jahren ist ein Bereich mit einem Radius von 2,5 km rund um den Flughafen per Verordnung als militärischer Schutzbereich "für die Verteidigungsanlage Berlin-Tempelhof" ausgewiesen, und die Recherchen der Autoren ergaben, daß viele betroffene Anwohner sich bis heute dieser Tatsache überhaupt nicht bewußt sind, und das, obwohl

 

Die Verordnung ist veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Berlin, 48. Jahrgang, Nr. 51 vom 2. Oktober 1998. Darin wird auf Seite 3774 eine entsprechende Anordnung des Bundesministeriums der Verteidigung Wehrbereichsverwaltung VII (Schutzbereichbehörde) bekannt gemacht (wenn Sie auf nebenstehende Graphik klicken, können Sie diese Ausgabe des Amtsblattes einsehen).

Die Liste der in der Verordnung als betroffen spezifizierten Grundstücke umfaßt fast sechs Seiten. Neben dem Bezirk Tempelhof sind auch umfangreiche Gebiete der Bezirke Neukölln, Kreuzberg und Schöneberg betroffen. Eine ungefähre Abgrenzung des Gebietes können Sie Abb. 1 entnehmen. Der Originalplan sowie die schriftliche Begründung für die Verordnung können Betroffene bei der Senatskanzlei, den Bezirksämtern der genannten Bezirke sowie der Wehrbereichsverwaltung VII in Strausberg einsehen.

(Um dieses Dokument zu lesen, benötigen Sie den Acrobat Reader, ein kostenloses Anzeigeprogramm, das Sie sich von der Firma Adobe herunterladen können).

Die Konsequenzen dieser Verordnung können wie gesagt für die Anwohner erheblich sein. Auf der Basis der §§ 1, 2 und 9 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz – SchBG –) vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 899), zuletzt geändert durch § 32 des Gesetzes vom 20. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3574), werden folgende Rechte der Anwohner in einem solchen Schutzbereich eingeschränkt:

  1. Genehmigungspflicht für Veränderung der Bodengestaltung, für Bebauung und Bodenbenutzung
  2. Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung
  3. Ausschluß der "sonstigen Benutzung oder des Gemeingebrauchs im dringenden Verteidigungsinteresse" (was immer das heißen mag, Anm. d. Autoren) sowie das Verbot des Fotografierens und sonstiger bildlicher Darstellungen
  4. die Pflicht, die Errichtung und Unterhaltung oder die Beseitigung von Bauwerken und Anlagen und die Anpflanzung oder Beseitigung von Wald oder anderem Aufwuchs zu dulden

Kurz gesagt, hat die Bundeswehr das Recht, im "dringenden Verteidigungsinteresse" sogar Grundstücks- und Hauseigentum gegen Entschädigung zu enteignen.

Legende mit Linie (3): „Teddybär“-Radar

Abb.1: Ungefähre Ausdehnung des militärischen Schutzbereichs rund um Tempelhof

Was ist der Grund für eine solche Maßnahme? Offiziell soll natürlich sichergestellt werden, daß der Betrieb der "Teddybär"-Radaranlage nicht durch zivile Baumaßnahmen behindert wird. Nur - warum jetzt? Die Anlage ist seit 1984 in Betrieb, und kein Hausbau hat diesen Betrieb bislang gestört. Für den Einsatz in der Großstadt steht die Radarkugel ohnehin extra auf einer 71 Meter hohen Plattform. In der gesamten betroffenen Region deutet nichts darauf hin, daß für die nächste Zeit der Bau von "Wolkenkratzern" geplant wäre.

Viele Anwohner (auch Hauseigentümer) zeigten sich nach Hinweis auf diese Rechtslage als völlig ahnungslos. Wo blieb das Widerspruchsrecht für diese Bürger?

Was hat sich 1998 gegenüber früher geändert, was diese Verordnung rechtfertigen würde? Der einzige zeitliche Zusammenhang, der den Autoren aufgefallen ist, ist das Auftauchen der Brummsignale, was ebenfalls bei den meisten Betroffenen etwa zwei Jahre zurückreicht, obwohl die Anlage ja wie gesagt bereits viel länger existiert.

Wenn die „Teddybär“-Anlage wirklich nur aus der Radarkugel zur Luftraumüberwachung besteht, warum muß sie dann mitten in einem der dichtest besiedelten Wohngebiete der Hauptstadt stehen? Wäre es nicht einfacher, die Anlage an einen anderen Standort zu verlagern, als die Grundstücke und Wohnungen von Tausenden von Berlinern unter militärische Sondergesetzgebung zu stellen?

Da laut Aussage von Verteidigungsminister Scharping die militärischen Anlagen in Tempelhof nicht mehr geheim sind, sind dies Fragen, die von ihm oder seinen zuständigen Offizieren öffentlich zu beantworten wären.

Scharping hat auch versucht, in seinem Schreiben die ELF-Emissionen von Tempelhof als "Störsignale" zu klassifizieren. Dabei muß allerdings berücksichtigt werden, daß es sich bei elektromagnetischen Signalen nicht um irgendwelche "Maschinengeräusche" handeln kann und daß ELF-Wellen wie die in Tempelhof gemessenen 80 Hertz nicht so einfach "zufällig" als Nebeneffekt eines Gerätes, das ganz anderen Zwecken dient, entstehen, sondern daß derartige Frequenzen nur unter erheblichem technischem Aufwand, also doch wohl bewußt und zielgerichtet, erzeugt werden können.

Um dies zu belegen, zitieren wir einen sicherlich ernstzunehmenden Kronzeugen, nämlich die US Navy. In der offiziellen Beschreibung ihres ELF-Forschungsprogramms heißt es:

"Eine der großen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung von ELF für Kommunikationszwecke ist das Problem, ein nutzbares Signal zu erzeugen. Die physische Größe einer Antenne, die ein nutzbares Signal mit ausreichender Effizienz erzeugen kann, ist umgekehrt proportional zur Frequenz. Zum Beispiel muß eine Antenne für Handy-Frequenzen nur einige Zentimeter lang sein, um vollkommen effektiv zu arbeiten. Im Fall von ELF, auf der anderen Seite, muß eine genügend effiziente Antenne ziemlich groß sein." (Originaldokument unter http://server5550.itd.nrl.navy.mil/projects/haarp/elf.html).

Die „Seafarer“-Antennen der US-Navy

Was unter "ziemlich groß" zu verstehen ist, zeigt die Beschreibung der "Seafarer"-Antennen, die in den US-Bundesstaaten Wisconsin und Michigan seit den achtziger Jahren, also der gleichen Zeit, in der auch die Teddybär-Anlage in Betrieb genommen wurde, existieren. Die Antennenanlage von Clam Lake in Wisconsin zum Beispiel ist etwa 45 km lang. "Jede Antenne sieht wie eine dicke Stromleitung aus", so heißt es in den offiziellen Beschreibungen des US-Militärs (Näheres unter http://www.fas.org/nuke/guide/usa/c3i/elf.htm). Genau so etwas hatte der Informant der Autoren, ein ehemaliger technischer Mitarbeiter des Flughafens Tempelhof, in den dortigen Kellerräumen auch gesehen (vgl. hierzu den ersten Artikel "Codename Teddybär"). Die Seafarer-Antennen arbeiten mit einer Trägerfrequenz von 76 Hertz, ganz ähnlich dem Signal, das in Tempelhof registriert wurde.

Mehrere andere aktive und ehemalige Tempelhof-Mitarbeiter haben inzwischen die Aussagen des "Herrn M." bestätigt. Unter den Mitarbeitern gab es in den vergangenen Jahren eine überdimensional hohe Anzahl von Todesfällen durch Krebserkrankungen.

US-Senator Feingold über Sinn, Zweck und Gefahren der ELF-Technologie

Genau einen solchen Zusammenhang zwischen ELF-Wellen und Krebserkrankungen unterstellt jedoch auch der Senator von Wisconsin, Russell Feingold. Seit Jahren kämpft Feingold darum, die ELF-Antennen in seinem Staat außer Betrieb zu nehmen. "Im besten Falle", so Feingold bei der Begründung seines diesbezüglichen Antrags im Senat vom 25. Juni 1998, "sind die Daten über die Risiken der Einrichtung nicht schlüssig. Schlimmstenfalls jedoch zeigen mehr als 40 medizinische Studien Zusammenhänge zwischen elektromagnetischer Strahlung und Krebs auf. Die Bevölkerung von Wisconsin würde lieber nicht so ein Fragezeichen über ihrem Kopf hängen lassen." (Den Wortlaut der Senatsdebatte, aus der wir im folgenden mehrfach zitieren werden, können Sie über die Adresse http://www.fas.org/spp/starwars/congress/1998/s980625-dod-elf.htm    abrufen.)

Demgegenüber erscheint der militärische Zweck der Seafarer-Anlage nach dem Ende des kalten Krieges als überholt, ja selbst im Kriegsfall als äußerst fraglich. Offiziell dient die Anlage der Kommunikation mit tief abgetauchten U-Booten, da ELF-Wellen als einzige in solch tiefe Wasserschichten eindringen können. Dadurch – so die Militärs – können die U-Boote für den Feind unbemerkt operieren und dennoch mit dem eigenen Flottenkommando kommunizieren.

Der Enthusiasmus der Militärs wird jedoch schnell gebremst durch die technischen Einschränkungen der Anlagen. Aufgrund der niedrigen Frequenz ist die Bandbreite für Modulationen und damit für die Übertragung komplexer Informationen äußerst gering. Um nur einen einzigen Buchstaben zu übertragen, benötigt das System fünf Minuten! Auf diese Weise kann natürlich kein komplexer Einsatzbefehl erteilt werden!

Statt dessen werden über die ELF-Antennen nur Alarmsignale gesendet, die das U-Boot zum Auftauchen auffordern, um dann über herkömmlichen Funk Verbindung zum Flottenkommando aufzunehmen.

Abb. 2: Lage der beiden Seafarer-Antennen in Forstgebieten (durch blaue Linien markiert) in Wisconsin (Chequamegon National Forest / Clam Lake) und Michigan (Copper Country and Escanaba River State Forests bei K.I.Sawyer Air Force Base).

Und das ist der große Haken an der ELF-Technologie: im Ernstfall müßten die U-Boote gerade im entscheidenden, gefährlichsten Moment auftauchen, um zu kommunizieren, was natürlich die ganze Sache ad absurdum führt. So bezeichnet Feingold die ganze ELF-Antennentechnologie auch als "primitiven Piepser", als "ein ineffektives, unnötiges und veraltetes Relikt des kalten Krieges, das die Einwohner Wisconsins nicht mehr in ihrem Staat haben wollen."

Um wirkliche Kommunikation mit den U-Booten überhaupt zu ermöglichen, ist eine Kopplung mit herkömmlichen Radaranlagen nötig. Im Falle der Seafarer-Antennen sind dies diverse Installationen auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten sowie auf dem US-Stützpunkt Okinawa im Pazifik, in Australien, Island und Italien.

„Neue, streng geheime Begründungen“ für das ELF-Projekt

Bereits 1995 hatte die Stillegung der ELF-Anlagen in Wisconsin auf der Tagesordnung des Senats gestanden, und damals hatte Feingold es geschafft, einen Mehrheitsbeschluß herbeizuführen: "1995 ... empfahl der Senat als Ganzes die Beendigung des Projekts ELF. Erneut jedoch überlebte das Projekt irgendwie, als einige Ausschußmitglieder behaupteten, sie hätten 'neu herausgegebene, streng geheime Begründungen' für die Fortsetzung des Projekts. Als ich mir diese Behauptungen ansah und von der Navy und dem Strategischen Kommando die Versicherung erhielt, daß keine neuen geheimen Begründungen existierten, setzte ich meine Bemühungen fort, dieses Programm loszuwerden. Erneut strich der Senat die Gelder im Jahre 1996 im Etat des Verteidigungsministeriums, aber irgendwie erschien es wiederum auf der Bildfläche."

An anderer Stelle präzisiert Russell Feingold diese seltsame Überlebensfähigkeit eines im Grunde schon totgeglaubten Projekts, das offenbar offiziell keiner mehr will und das dennoch weiter bestehen bleibt: "Wir waren 1995 fast erfolgreich, als der Senatsausschuß die Finanzierung für ELF strich ... Zu jener Zeit sagte man mir, die Navy sei nicht mehr an der Finanzierung von ELF interessiert. Ferner, als das Strategische Kommando über das ELF-Programm befragt wurde, unterstützten sie es nur halbherzig, indem sie signalisierten, sie würden ELF weiter gerne finanziert bekommen, könnten es aber möglicherweise nicht aus ihrem eigenen Etat bestreiten. Jedoch, in allerletzter Minute, kündigte das Haus an, es seien neue und geheime Informationen verfügbar, die zeigten, daß ELF essentiell für die nationale Sicherheit sei."

Man kann Feingolds Verwunderung nur teilen. Da schien man sich einig zu sein, selbst mit dem Militär, daß die ELF-Antennen überflüssig seien, und plötzlich kippte alles wieder durch diese ominösen "Geheiminformationen". Was war geschehen? Wie wir wissen, war keineswegs ein Krieg ausgebrochen, der einen sofortigen Einsatz der taktischen nuklearen U-Boot-Streitmacht notwendig gemacht hätte. Und dennoch brachten sich die Seafarer-Anlagen wie ein Bumerang immer wieder von selbst auf die Tagesordnung. Haben die ELF-Antennen in Wahrheit etwa noch einen ganz anderen Zweck?

Selbst die Senatsmitglieder in Washington wurden über die "geheimen Erkenntnisse" nicht informiert: "Ich habe mir fünf Jahre lang die größte Mühe gegeben, um herauszufinden, was genau so kritisch ist, was dieses System tut, und ich kann es nicht finden." (Feingold)

Seine zahlreichen Gegner im Senat hatten als Gegenargumente nur immer wieder die alten (und durch Feingolds Erörterungen eigentlich längst entkräfteten) Argumente zu bieten, wonach ELF für die Sicherheit der U-Boote im Kriegseinsatz unverzichtbar sei. Dennoch scheiterte Feingold erneut. Wohl konnte er einige prominente demokratische Senatoren auf seine Seite ziehen, wie etwa Tom Daschle aus South Dakota, den heutigen Mehrheitsführer im Kongress, oder den großen alten Mann der Demokraten, Edward Kennedy, insgesamt wurde sein Antrag jedoch mit 20 gegen 72 Stimmen abgelehnt. Die ganze Sache wäre also wieder einmal ausgegangen wie das berühmte "Hornberger Schießen", hätte sich nicht ein Mann von der Gegenseite im Verlauf der Debatte kurz ein bißchen weiter aus dem Fenster gelehnt.

Es war Senator Strom Thurmond von North Carolina. Während er im Grunde in den Chor seiner Mitstreiter über die angeblichen Vorteile des ELF-Kommunikationssystems einstimmte, sagte er plötzlich einen einzigen verräterischen Satz: "ELF wird nicht nur gebraucht, um Messages an amerikanische, mit ballistischen Waffen ausgerüstete U-Boote zu schicken, sondern auch, um U-Boote anzugreifen."

Da reibt sich doch der Leser ungläubig die Augen: Mit einer simplen Antennenleitung, die einem "Stromkabel" ähnelt und mitten auf dem amerikanischen Kontinent, irgendwo in Wisconsin, im Wald vergraben ist, will man ein im Atlantik abgetauchtes feindliches U-Boot angreifen?

Auf den ersten Blick klingt dies natürlich absurd, ist es aber nicht, und zwar unter einer Voraussetzung: die ELF-Wellen selbst greifen das U-Boot an, indem sie entweder

So unglaublich es klingen mag - es ist die einzige einigermaßen plausible Erklärung, wie die ELF-Antenne von Clam Lake ein U-Boot angreifen könnte. Diese Deutung geht konform mit der Einschätzung des Europaparlaments, wonach ELF-Wellen „geeignet sind, die Infrastruktur eines Landes zu stören und Menschen zu desorientieren“ (s. hierzu den Artikel „Codename Teddybär und Brummsignale“).

Was hat das Ganze mit Berlin-Tempelhof zu tun?

So lange nicht geklärt ist, wo die Berliner ELF-Wellen in Tempelhof eigentlich herkommen, nur so viel, dass alle von Wissenschaftlern und Militärs festgestellten Wirkungen von ELF-Wellen auch auf das Berliner Teddybär-Signal zutreffen, egal welchen Zweck es eigentlich hat. Es bleiben folgende Fakten festzuhalten:

·        Das Tempelhof-Signal ist kein elektromagnetisches Zufallssignal, sondern bedarf zu seiner Erzeugung komplizierter Technologie. Es ist im Spektrum identisch zum „Taos-Signal“, das seit 10 Jahren in Taos, New Mexico, registriert wird. Auch in Wisconsin gibt es zahlreiche Meldungen von Bürgern, die durch Brummsignale belästigt werden.

·        Die „Verteidigungsanlage Berlin-Tempelhof“ ist ein weiträumig mit Sonderrechten für die Bundeswehr versehenes Gebiet, und das erst seit zwei Jahren, obwohl die Radaranlage selbst viel älter ist und offenbar auch ohne diese Sonderverordnungen ordentlich funktionierte.

·        Eine Nutzung zur „U-Boot-Kommunikation“ dürfte für Berlin wohl kaum zutreffen, wenngleich die für die Seafarer-Technologie notwendige Kopplung an ein leistungsfähiges Normal-Radar in Berlin vorliegen würde. Die äußerlich sichtbare „Teddybär“-Anlage ist ein Hochleistungsradar vom Typ AN/FPS-117 mit einer Reichweite von fast 400 km. Bei seiner Inbetriebnahme 1984 war es eines von nur zwei derartigen Geräten weltweit. Inzwischen ist ein ganzer Gürtel solcher Radare in der Polarregion von Alaska bis Grönland als Frühwarnsystem für die nationale Verteidigung der USA installiert – außerhalb der USA und Kanadas gibt es weiterhin weltweit nur die Berliner Anlage dieses Typs.

·        Aus den Äußerungen von Senator Thurmond geht hervor, dass ELF-Signale nach Art des Tempelhof-Signals geeignet sind, entweder die Elektronik von U-Booten (und damit sicher auch anderer moderner elektronischer Systeme) zu stören oder Menschen zu desorientieren oder anderweitig außer Gefecht zu setzen. Wenn die erstgenannte Deutung zutreffen würde, so fragt man sich, was Installationen, die solche Wellen erzeugen, auf einem zivilen Flughafen zu suchen haben. Die zweite Deutung hingegen bestätigt die von den Betroffenen des Brummsignals festgestellten subjektiven Symptome, die dann aber in Militärkreisen bekannt sein und bewusst in Kauf genommen worden sein müssen.

Alle diese Punkte beantworten natürlich nicht die Frage, was in Tempelhof wirklich vor sich geht. Sie werfen aber neue Fragen hinsichtlich des Zwecks der „Verteidigungsanlage Berlin-Tempelhof“ auf. Die registrierten Signale, die bei der Bevölkerung beobachteten Wirkungen sowie die militärischen Ausnahmeregelungen in diesem Gebiet lassen sich kaum mit einer ausschließlichen Nutzung als herkömmliches Radar zur Luftraumüberwachung begründen.

Hinweis für Betroffene in anderen Städten

Brummton-Betroffenen in anderen Städten ist es angesichts dieser Fakten zu empfehlen, in den Rathäusern und Landratsämtern ihres Heimatortes zu recherchieren, inwieweit auch dort Bereiche unter militärische Sonderrechte nach dem Schutzbereichgesetz gestellt wurden. Dies kann konkrete Hinweise ermöglichen, in welcher Richtung nach den Verursachern der Brummsignale gesucht werden muss.

 

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren gestattet!

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Kontakt zu den Autoren:Grazyna Fosar · Franz Bludorf · Postfach 242 · D-12112 Berlin · Tel./Fax: 030-795 36 63 · E-mail: mail@fosar-bludorf.com


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